Führerschein mit 17
Der Führerschein mit 17 oder auch "Begleitetes Fahren" genannt, darf jetzt auch in Brandenburg erworben werden.
Hier die wichtigsten Antworten auf Fragen zum Begleiteten Fahren ab
17:
Wann darf mit der Ausbildung begonnen werden?
- 6 Monate vor dem 17. Geburtstag darf theoretischen und praktischen Ausbildung begonnen werden.
Wie viel Theorieunterricht muss ein Fahrschüler besuchen, der die Berechtigung hat, in Begleitung ein Fahrzeug der Klasse B zu fahren und mit 17½ Jahren die Ausbildung für die Klasse A machen möchte?
- 6 Doppelstunden Grundstoff (weil er eine vorhandene Fahrerlaubnis
erweitert) und
- 4 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht.
Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?
- 3 Monate vor dem 17. Geburtstag,
Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?
- 1 Monat vor dem 17. Geburtstag.
Wer händigt die Prüfungsbescheinigung aus?
- Die Prüfungsbescheinigung wird bei Erreichen des 17. Lebensjahres von der Technischen Prüfstelle nach erfolgreicher Prüfung direkt ausgehändigt. Für diejenigen Personen, die das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt die Ausgabe durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Haben die Erziehungsberechtigten Einfluss auf die Begleitperson?
- Mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten, die Begleitfunktion bei ihren Kindern durch andere Personen ausüben zu lassen, haben die Erziehungsberechtigten keinen Einfluss mehr auf die Begleitperson.
Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den Kartenführerschein?
- Nein, er erhält eine "Prüfungsbescheinigung", in der die Begleitpersonen eingetragen sind. Solange der Fahrer nicht im Besitz des Kartenführerscheins ist, darf er nur in Begleitung der eingetragenen Begleitperson ein Fahrzeug der Klasse B oder BE führen. Diese Auflage entfällt nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
Enthält die "Prüfungsbescheinigung" ein Foto des Fahrerlaubnisinhabers?
- Nein, deshalb ist beim Fahren immer der Personalausweis (oder Reisepass) mitzuführen.
Wird der "Kartenführerschein" von der Behörde automatisch zugesandt?
- Nein, er muss beantragt werden.
Was ist, wenn jemand seinen "Kartenführerschein" bis zum 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat?
- Er darf bis zu drei Monaten nach dem 18. Geburtstag mit der
"Prüfungsbescheinigung" fahren. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18.
Geburtstag.
Wann beginnt beim Begleiteten Fahren die Probezeit?
- Sofort mit Erteilung der Prüfungsbescheinigung.
Wie lange dauert beim "Begleiteten Fahren" die Probezeit?
- Wie beim "normalen" erstmaligen Fahrerlaubniserwerb zwei Jahre.
Wer darf den Fahranfänger begleiten?
Die Anforderungen an die Begleiter sind folgende:
- Mindestalter : 30 Jahre
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B: seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen)
- Eintragungen im Verkehrszentralregister: maximal 1 Punkt
Wenn der Begleiter wahrend der letzten 5 Jahre ein Fahrverbot hatte, ist dann der Besitz der Fahrerlaubnis unterbrochen?
- Nein, da der Begleiter trotz Fahrverbots weiterhin im Besitz der Fahrerlaubnis war.
Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt?
- Nein, es muss aber jeder Begleiter in der Prüfungsbescheinigung
eingetragen sein.
Können nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden?
- Dies ist grundsätzlich möglich. In diesen Fällen muss eine neue Bescheinigung ausgestellt werden. Die entsprechende Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist vorher einzuholen.
Muss der Begleiter an einer Einweisung teilnehmen?
- Die Teilnahme an einer Einweisung wird empfohlen, sie ist nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Wer führt die Einweisung durch?
- Die Einweisungen können alle Fahrschulen und die dort beschäftigten Fahrlehrer, aber auch Organisationen wie die Verkehrswacht, durchführen. Die Teilnahme an einer Einweisung wird durch das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg (MIR) ausdrücklich empfohlen.
Wie lange soll eine solche Einweisung dauern?
- Das MIR empfiehlt, dass diese vorbereitende Einweisung mindestens 90 Minuten betragen soll.
Was soll in der Einweisung vermittelt werden?
- Der Inhalt der Einweisung soll mindestens den Hinweis zu den Aufgaben des Begleiters (kein Hilfsfahrlehrer), rechtliche Hinweise zum Minderjährigenrecht und zum Strafrecht (z.B. gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, etc.), Einflussmöglichkeiten der Eltern, Regelungen bezüglich Alkohol und Drogen usw. enthalten. Empfehlenswert ist, die Schulung für Begleiter und Fahranfänger gemeinsam durchzuführen.
Welche Vorschriften muss der Begleiter im Bezug auf Alkohol beachten?
- Er darf auf keinen Fall die 0,5-Promille-Grenze erreichen und er darf nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel sein.
Welche Folgen hat es, wenn der Begleiter eine BAK von 0,5 Promille oder mehr hat oder andere Auflagen nicht erfüllt?
- Die Folgen hat in erster Linie der Fahrerlaubnisinhaber zu tragen: Seine Fahrerlaubnis muss widerrufen werden. Der Begleiter begeht eine Ordnungswidrigkeit noch 524 StVG.
Kann die Prüfbescheinigung widerrufen werden?
- Ja, insbesondere wenn der Fahranfänger gegen seine Auflagen verstößt.
Welche Konsequenzen hat es für den Fahranfänger, wenn er ohne Begleiter fährt?
- Seine Fahrerlaubnis und somit seine Prüfbescheinigung ist zu widerrufen.
Was ist bezüglich der Kfz-Versicherung zu beachten?
- Wenn ein Fahrzeug für das Begleitete Fahren eingesetzt wird, muss dies unbedingt der Versicherung gemeldet werden, wenn vertraglich ein Mindestalter für den Fahrer (i. d. R. über 23 Jahre) vereinbart wurde. Es kann sonst im Schadensfall zu Problemen kommen. Es sollte deshalb die Versicherungs-Police geprüft werden.